Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung

Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung beinhaltet die Behandlung von Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfällen.
Die zur berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung zugelassenen Ärzte und Kliniken müssen spezielle Anforderungen der Berufsgenossenschaften bezüglich der vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen.
Über die Art der Unfallfolgen, ihre Behandlung und den Erfolg der Therapie wird von den Berufsgenossenschaften regelmäßig Bericht erstattet.
Dr. med. Christian Kuhn und Dr. med. Eva Bobrich besitzen die Zulassung zur Behandlung von Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfällen.
Patienten, die einen solchen Unfall erlitten haben, werden ohne Voranmeldung angenommen. Die erforderliche Berichterstattung an die Berufsgenossenschaften erfolgt online mittels des elektronischen Verfahrens DALE-UV, so dass die entsprechende BG zeitnah von dem Arbeits-Unfall und dem Behandlungsverlauf informiert wird.

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