Kernspintomographie/ Magnetresonanztomographie (MRT)*

Die Kernspintomografie oder Magnetresonanztomografie (MRT) ist ein relativ neues Verfahren, das aufgrund seiner Aussagefähigkeit und Risikoarmut in den letzten Jahren eine weite Verbreitung gefunden hat.

* nicht im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankversicherung (GKV)

Dabei kommen im Gegensatz zur Röntgendiagnostik und herkömmlichen Computertomografie keine Röntgenstrahlen zur Anwendung.

Der Körper oder nur der zu untersuchende Teil wird hierbei in ein starkes Magnetfeld gebracht und das Gewebe zur Aussendung von messbaren Signalen angeregt. Diese werden registriert und durch aufwendige Rechenoperationen mit Hilfe eines leistungsfähigen Computers zu einem Bild verarbeitet. Es wird also nicht wie bei der Röntgenuntersuchung ein Bild vom Körper "geschossen" sondern sozusagen "errechnet" oder "konstruiert". Hier liegt der Vorteil dieser Untersuchungsmethode: Man kann den Körperabschnitt elektronisch "in Scheiben schneiden". Hierdurch ist es möglich, das Innere des Körpers in hoher Auflösung dreidimensional darzustellen und dadurch weitaus mehr Informationen gewinnen als mit den anderen herkömmlichen Untersuchungsmethoden. Besonders dargestellt werden sämtliche Weichteilstrukturen wie Bänder, Sehnen, Muskeln, Bandscheiben, Flüssigkeiten und Entzündungsreaktionen, was beim konventionellen Röntgen nicht möglich ist.

Die Kernspintomografie hat im Bereich der Orthopädie eine besondere Bedeutung bei der Darstellung der

  • Wirbelsäule
  • Schultergelenke
  • Ellenbogengelenke
  • Hand- und Fingergelenke
  • Hüftgelenke
  • Kniegelenke
  • Sprunggelenke

Risiken und Gegenanzeigen

Obwohl - wie oben erwähnt wurde - keine Röntgenstrahlung zur Anwendung kommt und die Untersuchung nach unserem heutigen Wissensstand risikoarm ist, sollten Schwangere grundsätzlich möglichst nicht mittels einer Kernspintomografie untersucht werden.
Da es sich um ein starkes Magnetfeld handelt, können zudem im Körper befindliche metallische Teile in diesem starken Magnetfeld eventuell bewegt werden. Dies kann bei Patienten, die Operationen hatten, bei denen an den Blutgefäßen sogenannte metallischen Gefäss-Clips verwendet wurden, zu Schäden führen. Deswegen sollten Patienten mit Metallteilen im Körper, wie z.B. nach Herzkranzgefäß- und Herzklappen-OP, nach Blutgefäßoperationen, nach Eingriffen an der Lunge, nach Knochenbruch-Operationen mit noch im Körper verbliebenen Metallteilen oder nach Endoprothesen-OP (z. B. Hüftgelenksersatz) nicht an dieser Untersuchung teilnehmen.

Sollte eine derartige OP bei Ihnen vorgenommen worden sein oder sollten Sie sich nicht im klaren darüber sein, ob Metallteile im Körper verblieben sind informieren Sie uns bitte darüber. Herzschrittmacher könnten durch das Magnetfeld ausgeschaltet werden. Aus diesem Grunde dürfen Patienten mit Herzschrittmacher sich auch nicht in die Nähe des Kernspintomografen begeben.

Schließlich - und das ist das häufigste Risiko - werden durch das starke Magnetfeld auch alle durch ein Magnetfeld beeinflussbare Gegenstände verändert. Deswegen sollten zur MRT bitte keine Scheckkarten, Tonbänder, Computerdisketten mitgenommen werden.

Es stehen sowohl ein Hochfeldgerät als auch ein sog. “Small-Part-Niederfeld-Gerät" zu Verfügung. Letzteres vermag Gelenke an Armen und Beinen zu darzustellen, ohne dass der gesamte Körper in das MRT eingebracht werden muß. Für Patienten mit Platzangst ist dies von großem Vorteil.

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